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Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Pflege zu Hause bringt Verantwortung mit sich. Gut, wenn jemand mit Erfahrung hinschaut, Fragen beantwortet und praktische Wege aufzeigt.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen vertrauten Menschen gepflegt werden, ist ab Pflegegrad 2 regelmäßig ein Beratungsbesuch erforderlich.

Bei Lebenswert führt unsere Pflegedienstleitung den Besuch persönlich bei Ihnen zu Hause durch. Gemeinsam schauen wir auf Ihre aktuelle Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und besprechen, welche Unterstützung Ihren Pflegealltag erleichtern kann.

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Wann ist der Beratungsbesuch erforderlich?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen vertrauten Menschen gepflegt werden, ist der Beratungsbesuch ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Nach der aktuell geltenden Regelung muss er mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden.

Worum geht es beim Beratungsbesuch?

Jede Pflegesituation ist anders. Deshalb richtet unsere Pflegedienstleitung das Gespräch danach aus, was Sie und Ihre Angehörigen im Pflegealltag tatsächlich beschäftigt. Gemeinsam schauen wir, was gut funktioniert, wo Fragen offen sind und was die häusliche Pflege erleichtern kann.

Dabei kann es zum Beispiel um folgende Themen gehen:

  • praktische Fragen zur täglichen Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • geeignete Pflegehilfsmittel und Anpassungen im Wohnumfeld
  • die Frage, ob eine Überprüfung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte
  • weitere Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote

Im Mittelpunkt stehen eine verlässliche häusliche Versorgung, der Erhalt vorhandener Selbstständigkeit und die Entlastung der Menschen, die die Pflege übernehmen.

So läuft der Beratungsbesuch ab

Sie vereinbaren telefonisch oder per E Mail einen Termin mit uns. Unsere Pflegedienstleitung besucht Sie zum vereinbarten Termin bei Ihnen zu Hause und bespricht mit Ihnen in Ruhe Ihre aktuelle Pflegesituation und Ihre Fragen.

Nach dem Beratungsbesuch dokumentieren wir die erforderlichen Angaben und übermitteln den Nachweis an die zuständige Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.

Die Kosten des Beratungsbesuchs werden von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise bei privat Pflegeversicherten vom privaten Versicherungsunternehmen getragen. Bei Beihilfeberechtigten trägt der zuständige Beihilfeträger den entsprechenden Anteil. Die Abrechnung erfolgt direkt durch Lebenswert, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Gut zu wissen

Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI konzentriert sich auf Ihre aktuelle häusliche Pflegesituation und die praktische Unterstützung im Pflegealltag.

Er ist nicht mit der umfassenden Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gleichzusetzen, die von den Pflegekassen oder Pflegestützpunkten angeboten wird. Zeigt sich während des Beratungsbesuchs ein weitergehender Beratungsbedarf, informiert Sie unsere Pflegedienstleitung über passende Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten.

Beratungsbesuche in der Region und darüber hinaus

Wir führen persönliche Beratungsbesuche in Vögelsen, Lüneburg und der umliegenden Region durch. Nach Absprache vereinbaren wir auch Termine in weiteren Orten.

Beratungsbesuch vereinbaren

Sie möchten einen Beratungsbesuch vereinbaren oder vorab klären, ob der Besuch für Ihre Situation vorgesehen ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Alles Weitere stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Telefon: 04131 2461623

E Mail: lebenswert-pflegeteam@web.de